Kostenübernahme

Bei der Kostenübernahme wird zwischen gesetzlicher und privater Krankenkasse/ Zusatzversicherung unterschieden. Je nach gesetzlicher Krankenkasse variiert der Umfang und die Höhe der Leistungserstattung. Bitte informieren Sie sich selbst im Vorfeld. Viele gesetzlichen Krankenkassen erstatten Ihnen einen Teil der Kosten. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Falle ein privates Rezept für eine osteopathische Behandlung benötigen. Dies kann Ihr Hausarzt/ Zahnarzt ausstellen.

Private Krankenkassen sowie Zusatzversicherungen bezuschussen die osteopathische Behandlung, da ich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker abrechne. Ein Rezept ist hierfür in der Regel nicht notwendig.

Kostenübersicht

Erstbehandlung/ Folgebehandlung (ca. 50-60 Minuten) 100 €

Erstbehandlung Kind (ca. 50-60 Minuten 80 €